Startups
Wir beraten Startups bei der rechtlichen Konkretisierung ihrer Geschäftsmodelle: Vertragsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Partnern gestalten wir unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und anderer regulatorischer Rahmenbedingungen. Wir sorgen für ein professionelles Setup dieser Beziehungen und unterstütze bei der Schaffung effektiver Strukturen in Vertragsmanagement und Compliance. So können Sie jeder Legal Due Diligence gelassen entgegen blicken.
IT-Projektverträge (Werk-/Dienstvertrgsrecht)
Festpreisverträge sind immer Werkverträge und setzen eindeutige Spezifikationen voraus. Agile Festpreisverträge kommen einer Quadratur des Kreises gleich — die Vertragsgestaltung kann dem Wunsch nach fortlaufend agiler Spezifikation innerhalb eines festen Preisrahmens nur näherungsweise gerecht werden. Zentral ist bei agilen Festpreisverträgen die Gestaltung von Ausstiegsklauseln mit klarer Risikoverteilung. Auch wenn nach Stunden abgerechnet wird, können Werkleistungen geschuldet sein, so dass insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte des Werkvertragsrecht anwendbar sind.
IT-Services
Wir beraten IT-Dienstleister bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung und bei der Streitbeilegung:
Projektverträge, Rahmendienstleistungsverträge oder Arbeitnehmerüberlassung - wir kennen die Verträge, die Sie schließen.
Implementierungen mit oder ohne Datenmigration, Lizenzkauf durch Auftraggeber oder Auftragnehmer, Service Level Agreements mit mehr oder weniger harten Sanktionen, wir unterstützen Sie nach Ihren Anforderungen mit ausgewogenen Verträgen, damit Sie sich auf Ihre Geschäfte konzentrieren können.
Cloud Computing
Cloud Computing und Software as a Service gehören zu unserem täglichen Geschäft. Mietmodelle und Pay-Per-Use-Modelle sind nutzerfreundlich und haben die ökonomischen Rahmenbedingungen für Softwarehersteller nachhaltig verändert. In vertraglicher Hinsicht sind eine klare Konzeption des Lizenzumfangs, des Preismodells der Supportpflichten (Service-Level-Agreement) sowie des Datenschutzmodells bedeutsam. Wir gestalten und verhandeln Kundenverträge sowie Verträge mit Re-Sellern, Franchisenehmern und Referral-Partnern auch in Whitelabeling-Konstellationen sowie im Rahmen von Internationalisierungen.
Plattformen
Amazon, Airbnb, Uber und viele andere Plattformen beweisen, dass Plattform-Geschäftsmodelle in höchstem Maße disruptiv sein können und gewissermaßen die Königsdisziplin im Company-Building darstellen. Wir haben einer Vielzahl von Marktplätzen bei der Gestaltung der Lieferanten- und Kundenbeziehungen beraten. Unter den zahlreichen Besonderheiten von Plattformgeschäftsmodellen sticht die Herausforderung der Gestaltung der Bezahlprozesse hervor, die in Übereinstimmung mit den finanzaufsichtsrechtlichen Anforderungen von PSD2 und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfolgen muss.
FinTech
Zu unseren Mandanten gehören auch FinTechs, die wir in vertragsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen berate. Zu unserem Leistungsspektrum gehören Verträge zwischen FinTechs und Banken, Outsourcing von Payment-Services durch nicht regulierte Unternehmen, Gestaltung von Identifizierungs- und Vertragsabschlussprozessen sowie die Abstimmung zur Erlaubnispflicht mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Blockchain
Die Blockchain eröffnet neue Möglichkeiten und damit auch neue Geschäftsmodelle nicht nur im Bereich Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs), sondern auch in anderen Bereichen, in denen Transaktionen zuverlässig dokumentiert werden müssen. Die Verkörperung von Rechtspositionen in Token stellt eine Besonderheit von Blockchain-Modellen dar und ähnelt in rechtlicher Hinsicht der Gestaltung von Lizenzmodellen.
Big Data
BigData-Geschäftsmodelle müssen Daten entweder einlizenzieren oder selbst erheben (z.B. durch Crawling oder durch Einwilligungen). Hierbei sind bestehende Schutzrechte für Daten (Datenbankurheberrechte, Datenbankherstellerrechte) sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Aufgrund der besonders leichten Kopierbarkeit von Daten sind zudem durch Vertragsgestaltung und geeignete technische Schutzmaßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um Dritte von der Datennutzung effektiv auszuschließen.
Mobility
Digitalisierung ermöglicht innovative Mobilitätskonzepte, bei denen eine komplexe IT-Infrastruktur An- und Abmietung physischer Mietobjekte ermöglicht. Komplexe Vertragsbeziehungen sind so abzubilden, dass Nutzer beim Onboarding identifiziert, bei der Anmietung authentifiziert und stets transparent informiert werden. Ich habe umfangreiche Erfahrung mit der Vertrags- und Prozessgestaltung sowie den regulatorischen Anforderungen im Bereich Digital Mobility.
Artificial Intelligence
Artificial Intelligence ist ein Unterfall der BigData-Verarbeitung. Geschäftsmodelle, die künstliche Intelligenz nutzen, müssen ihre Software mit Daten anreichern. Die rechtlichen Anforderungen an Geschäftsmodelle im Bereich künstlicher Intelligenz hängen von deren konkreter Ausgestaltung, z.B. als SaaS-Modell oder als
Chatbot-basiertem Plattform-Modell, ab.
Industrie 4.0
Die Industrie 4.0 verlangt nicht nur Software für digitale Prozesse, sondern will möglichst Maschinen digital ansteuern und so weit wie möglich aus der Ferne warten. Aus dem erforderlichen Zusammenspiel von Software und Hardware ergeben sich auch in rechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten. Die Bedeutung von Know-How-Schutz, Datenschutz und Datensicherheit ist im Vergleich zu reinen Softwarethemen gesteigert.
Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge
Wir stehen unseren Mandanten in allen Phasen eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs mit fachlichem Know-how und praktischer Transaktionserfahrung zur Seite. Wir beraten bei der Vorbereitung und Konzeptionierung einer Transaktion, führen die erforderlichen rechtlichen Prüfungen (Due Diligence) durch, begleiten und steuern Vertragsverhandlungen, unterstützen und flankieren Signing und Closing der Transaktionsverträge sowie das Post-Closing bzw. Post-Merger Aktivitäten.
Venture Capital
Venture Capital-Beteiligungen sind Spezialfälle der Unternehmenstransaktionen. Die Interessenlagen von Venture-Capital Fonds und Startups haben eine Vielzahl branchentypischer Gestaltungsvarianten hervorgebracht, z.B. Mitveräußerungspflichten und -rechte (tag along und drag along), Verwässerungsschutzklauseln und Liquidationspräferenzen. Wir haben viele Jahre Erfahrung in der Begleitung von Venture-Capital-Transaktionen sowohl auf Seiten von Startups als auch auf Seiten der Investoren.
Mitarbeiterbeteiligung
Immer mehr Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter am Firmenerfolg. Diese Beteiligung erhöht die Motivation der Mitarbeiter erheblich und hilft in vielen Fällen, Talente überhaupt erst für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Wie zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsoptionen auf, beraten Sie bei der Wahl des passenden Modells und erstellen die entsprechenden Verträge.
Managerhaftung
Die Managerhaftung ist heute eine reale Gefahr für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. In vielen Fällen besteht heute eine diesbezügliche D&O Versicherung. Wir beraten Sie in den Bereichen des Haftungsmanagements, der Schadensregulierung sowie der arbeitsrechtlichen Lösung komplexer D&O Schäden und verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der gerichtlichen Klärung entsprechender Streitigkeiten.
Gesellschafterstreitigkeiten
Die Gründe für Gesellschafterstreitigkeiten sind vielfältig, die Folgen potentiell ruinös. Wir verfügen über das notwendige Fingerspitzengefühl, um Gesellschafterstreitigkeiten in der Regel einvernehmlich zu lösen. Aber auch über die notwendige Härte, um die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten (bspw. die Abberufung des Geschäftsführers, die Einziehung von Anteilen oder die Kündigung der Gesellschaft) druckvoll durchzusetzen, erforderlichenfalls auch gerichtlich.
Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren
Der Umgang mit Konflikten ist Teil unternehmerischen Handelns. Als Konfliktlöser verfügen wir über erhebliche Erfahrung in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren jeglicher Größenordnung. Unsere Marschroute ist die systematische, bewusste und zielgerichtete Durchsetzung von Ansprüchen auf Basis einer fundierten Prozessrisikoanalyse.
Vertriebsverträge
Der Aufbau eines effizienten Partnernetzwerks ist der Schlüssel zum Erfolg vieler Unternehmen. Wir beraten Unternehmen aller Branchen beim Aufbau von Vertriebsstrukturen über Re-Seller (Vertragshändler), Referral-Partner bzw. Commercial Agents (Handelsvertreter) oder Franchisepartner. Die Rechtsordnung stellt verschiedene Vertragstypen bereit, die in weitem Umfang individuell ausgestaltet werden müssen. Zu regeln sind dabei unter anderem die Fragen nach Gebietsexklusivität, Entstehung des Provisionsanspruchs, Leadschutz und Wettbewerbsverbote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat einen bisweilen überraschend großen Anwendungsbereich und spielt somit bei der Vertragsgestaltung sowie bei Vertragsverhandlungen eine zentrale Rolle: Nicht nur das Kleingedruckte ist erfasst, sondern auch unterschriebene Verträge. Nicht nur Verbraucher werden geschützt, sondern auch Unternehmer. Nicht immer ist die Grenze zwischen wirksamen und unwirksamen Klauseln eindeutig. Wir beraten Sie zu einer praktikablen und branchenüblichen Positionierung.