top of page

Gesellschaftsrecht

Wir beraten unsere Mandanten gesellschaftsrechtlich umfassend bei der Gründung und Gestaltung ihrer Unternehmen, im Rahmen der laufenden Geschäftsführung, bei der Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen, bei der Neuordnung im Zusammenhang mit Reorganisationen oder Generationswechsel , bei Joint Ventures sowie beim Kauf oder Verkauf von Einheiten oder bei der Auflösung und Liquidation.

Finanzaufsichtsrecht

Geld ist schon lange digital. Dennoch konnten die etablierten Banken ihren KnowHow-Vorsprung nicht halten. Online-Bezahldienste sind mit neuen Playern Teil der Internet-Infrastruktur geworden. Für die Bafin hat die Digitalisierung vor allem eine sehr viel unübersichtlichere Landschaft an zu überwachenden Unternehmen ergeben. Inzwischen ist einigermaßen klar, dass ein Unternehmen den regulierten Bereich betritt, solbald es in die Abwicklung von Zahlungen für Dritte eingeschaltet ist. Eine Bafin-konformes Setup der Auslagerung von Payment-Service an eine Bank stellt für viele Plattform- Modelle eine zentrale rechtliche Herausforderung bei der Ausgestaltung des Geschäftsmodells dar.

Recht der elektronischen Signaturen

Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die gesetzliche Schriftform ersetzen, wenn keine gesetzliche Regelung dies ausdrücklich ausschließt. Der Rechtsrahmen ist seit 2017 nicht mehr durch das Signaturgesetz (SigG), sondern durch die europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste geregelt. Diese regelt nicht nur im Bereich elektronische Form, sondern auch im Bereicht elektronischer Siegel als Quasi-Unterschrift für juristische Personen und im Bereich elektronischer Einschreiben weitere zentrale Komponenten der Digitalisierung.

Markenrecht

Ein Unternehmen braucht einen Namen und ein Produkt oder eine Dienstleistung auch. So frei man am Anfang bei der Namensgebung ist, so schwierig ist es neu zu branden, wenn nachträglich ein Dritter mit prioritätsälteren Rechten kommt. Das Kennzeichenrecht kennt neben der Marke auch eine Reihe an Nichtregisterrechten (Name, Firma, Unternehmenskennzeichen, Werktitel) mit unterschiedlichen, aber sich überlagernden Schutzgegenständen. In diesem Dickicht muss eine Markenstrategie entwickelt werden, die auch etwaige Internationalisierungspläne frühzeitig einbezieht. 

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerb sollen Unternehmen sich anständig verhalten, ihre Kunden nicht irreführen, Leistungen eindeutig beschreiben, Preise klar auszeichnen und keine Unwahrheiten über Mitbewerber verbreiten. Wettbewerbsverstöße können von Mitbewerbern oder befugten Verbänden (z.B. Verbraucherzentralen) verfolgt werden. Das rechtliche Instrumentarium besteht vor allem aus der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Abmahnung und einstweilige Verfügung. Wenn Sie durch einen Mitbewerber gestört sind oder eine Abmahnung erhalten haben, ist es eine gute Idee, anwaltliche Hilfe einzuholen, um das Ausufern von Kosten zu vermeiden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist in seiner Geschichte immer wieder durch neue Technologien unter Druck geraten. Der Doppel-Kassettenrekorder konnte noch akzeptabel geregelt werden, indem die Privatnutzung erlaubt und mittelbar über Pauschalabgaben für Leermedien vergütet wurde. Internet und Urheberrecht stehen nun in einem unmittelbaren Widerspruch. Der Monopolisierung von Informationen durch das Urheberrecht steht die Allgegenwärtigkeit von Informationen im Internet diametral gegenüber. Die Spitze des Eisbergs ist die "Freiheit des Verlinkens", die nach BGH-Paperboy (2002) lange sicher geglaubt war und nun durch die jüngere Rechtsprechung und Gesetzgebung wieder in Frage gestellt ist. Das gegenwärtige Durcheinander stellt eine große Herausforderung bei der Positionierung neuer Geschäftsmodelle dar.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie kündigungsschutzrechtlichen Streitigkeiten. Wir beraten Sie außerdem betriebsverfassungsrechtlich bei Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Vertriebsrecht

Der Aufbau eines effizienten Partnernetzwerks ist der Schlüssel zum Erfolg vieler Softwareunternehmen. Re-Seller (Vertragshändler), Referral-Partner bzw. Commercial Agents (Handelsvertreter) oder Franchisepartner — die Rechtsordnung stellt verschiedene Vertragstypen bereit, die in weitem Umfang individuell ausgestaltet werden müssen. Zu regeln sind dabei unter anderem die Fragen nach Gebietsexklusivität, Entstehung des Provisionsanspruchs, Leadschutz und Wettbewerbsverbote. Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung von individuellen Vertriebsstrukturen.

Datenschutzrecht

Die "DSGVO" hat zu einer nie dagewesenen Rechtsunsicherheit geführt. Dabei hat sich an den Grundlagen des Datenschutzrechts wenig geändert. Neu sind vor allem die Informationspflichten der Art. 13 ff. DSGVO. Ich unterstütze Sie bei der effizienten Gestaltung der erforderlichen Prozesse und Dokumente wie Datenschutzhinweise für Webseiten, Auftragsverarbeitungsverträge und Einwilligungen. 

Werkvertragsrecht

Festpreisverträge sind immer Werkverträge und setzen eindeutige Spezifikationen voraus. Agile Festpreisverträge kommen einer Quadratur des Kreises gleich — die Vertragsgestaltung kann dem Wunsch nach fortlaufend agiler Spezifikation innerhalb eines festen Preisrahmens nur näherungsweise gerecht werden. Zentral ist bei agilen Festpreisverträgen die Gestaltung von Ausstiegsklauseln mit klarer Risikoverteilung. Auch wenn nach Stunden abgerechnet wird, können Werkleistungen geschuldet sein, so dass insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte des Werkvertragsrecht anwendbar sind.

Dienstvertragsrecht

Softwareentwickler arbeiten gerne auf einer "time and material" Basis. Auftraggeber haben gerne Fixpreise. Diese Spannung steht häufig am Beginn der Vertragsverhandlung um Softwareentwicklungsprojekte. Auch wenn reine Dienstleistungsverträge geschlossen werden, sind einige Themen zu klären.

Mietvertragsrecht

Auf SaaS-Verträge findet Mietrecht Anwendung. Die einen sehen darin vor allem die Weisheit der Schöpfer des BGB von 1900, die Vertragstypen geschaffen haben, nach denen auch völlig neue Sachverhalte noch erfasst werden können. Andere sehen das als Fehlleistung der aktuellen Politik, die es nicht vermag der veränderten Wirtschaftsordnung ein modernisiertes Vertragsrecht zur Verfügung zu stellen. Das soll Ihre Sorge nicht sein. Was Sie brauchen, können wir in Ihren Kundenverträgen regeln.

bottom of page